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Hebebänder und Rundschlingen

Kein Mindesthaltbarkeit, aber …

18.07.2024
von Redaktion F+H

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Anwendungsbeispiel einer von SpanSet produzierten Rundschlinge mit einer Tragfähigkeit von 20.000 kg

Frage: Wie viele Jahre darf man ein Hebeband oder eine Rundschlinge verwenden? Gegenfrage: Wie lange darf ein Auto am Straßenverkehr teilnehmen? Antwort auf beide Fragen: So lange, wie die technischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen nachweislich erfüllt sind. – Bei diesem Thema gibt es einiges zu beachten. Was man wissen sollte, erklärt dieser Gastbeitrag.

Immer wieder wird SpanSet als Hersteller gefragt, ob Hebebänder und Rundschlingen ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder wie bei Medikamenten gar ein Verfallsdatum haben. Die Antwort lautet: Nein, das gibt es nicht. In der maßgeblichen EN 1492 heißt es sowohl für Rundschlingen als auch für flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern: „keine Gefahr durch mangelnde Dauerbeständigkeit, wenn die Rundschlingen mit den (…) festgelegten Leistungsstufen für übliche Lastaufnahmezwecke angewendet werden.“

Das ist an sich eine gute Nachricht, weil einer möglichst langen und somit nachhaltigen Nutzung der Hebebänder und Rundschlingen grundsätzlich nichts im Wege steht. Sie können nach den Erfahrungen von SpanSet bei bestimmungsgemäßer Verwendung, richtiger Lagerung und Pflege über viele Jahre und manchmal sogar Jahrzehnte eingesetzt werden.

Es wäre allerdings ein fataler Irrtum, aus der zitierten Passage der EN 1492 zu schließen, dass Hebebänder und Rundschlingen bedenkenlos immer weiter und weiter verwendet werden dürften. Von einer generell unbegrenzten Lebensdauer ist definitiv nicht die Rede.

Autor: Werner Glasen, SpanSet Deutschland GmbH, Übach-Palenberg
Quelle: SpanSet

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